Was ist REACH?
Chemikalien in Mengen von 1 t/a oder mehr dürfen nur hergestellt oder importiert werden, wenn sie zuvor registriert und bewertet wurden. Besonders gefährliche Stoffe müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Zulassung
Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften können einer Zulassungspflicht unterliegen.
Informationen entlang der Lieferkette
REACH sieht vor, daß Informationen vom Hersteller über die Händler dem Anwender übermittelt werden und umgekehrt. Ein wichtigstes Instrument hierfür sind die Sicherheitsdatenblätter.
Verwendung, nachgeschalteter Anwender
Unsere Vorlieferanten werden Verwendungen, für die der Stoff vorgesehen ist, registrieren lassen, falls die Stoffe unter die Registrierpflicht fallen.
Weitere Informationen zum Thema REACH
finden Sie auf den folgenden Webseiten:
Auskünfte erteilt
der Reach-CLP-Helpdesk der Bundesbehörden bei der BAuA
Tel. 0231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA)
Fax 0231 9071-2679
E-Mail: reach-clpbaua.bund
de
Haftungsausschluss
Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen.